Keine völkerrechtswidrigen Rüstungsexporte nach Israel!
13. Aug 2024
„Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ kritisiert auf das Schärfste die Forderung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und ihres Präsidenten Volker Beck sowie des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Marcus Faber (FDP) nach „unverzüglicher Genehmigung aller Rüstungsexporte nach Israel“ zur „Unterstützung Israels angesichts des angekündigten Angriffs des Iran“.
„Rüstungsexporte nach Israel zu dem jetzigen Zeitpunkt verstießen aus mehreren Gründen gegen völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, den Gemeinsamen Standpunkt der EU und den Waffenhandelsvertrag (ATT). Denn Rüstungsexporte zum Zwecke der Selbstverteidigung im Rahmen des Art. 51 UN-Charta sind erst dann legal, wenn dieser Angriff bereits vollzogen ist. Die Androhung allein reicht dazu nicht aus“, so der Anwalt der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, Holger Rothbauer und führt weiter aus: „Die israelische Armee missbraucht nachweislich militärische Waffengewalt zu anderen als den legitimen Zwecken der Selbstverteidigung– in Gaza, im Westjordanland und zur Aufrechterhaltung der illegalen Besatzung, wie es die UN und der IGH in verschiedenen Berichten, Erklärungen und Gutachten vorgetragen haben. Daher besteht das eindeutige Risiko, dass mit den aus Deutschland gelieferten Waffen Verstöße gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht begangen werden könnten. Zudem hat Deutschland die völkerrechtliche Verpflichtung keine illegale Besatzung zu unterstützen. Entsprechend darf die Bundesregierung aktuell unter keinen Umständen Rüstungsexporte nach Israel genehmigen.“
Und Rothbauer weiter: „Sollte es tatsächlich zu einem Angriff Irans gegen Israel kommen und Israel das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der UN-Charta geltend machen, dürfte die Bundesregierung Rüstungsexporte nur unter der Bedingung genehmigen, dass der Einsatz der Waffen auf die Selbstverteidigung nach Art. 51 beschränkt ist. Tut sie es nicht, verstieße sie auf eklatante Art und Weise gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Beschränkung von Waffenexporten auf bestimmte Einsatzbereiche ist in der Praxis jedoch nicht umsetzbar, wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat. Während man in Mexiko erfolglos versucht hat, nur die "unbedenklichen“ Bundesstaaten zu beliefern, muss davon ausgegangen werden, dass Rüstungsexporte nach Israel allein für legale Zwecke nicht zu realisieren sind. Einmal exportiert, verliert Deutschland die Kontrolle über die Waffen."
Gerold König, Sprecher der Kampagne und Bundesvorsitzender von pax christi fügt hinzu: „Statt Waffen zu liefern und damit Öl ins Feuer zu gießen, sollte Deutschland alles tun, um die Situation zwischen Israel und Iran sowie der Hisbollah im Libanon zu deeskalieren. Außerdem muss sich die Bundesregierung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegenüber der israelischen Regierung dafür einsetzen, dass in Gaza ein Waffenstillstand zustande kommt und die Menschen vor Ort ausreichend Zugang zu humanitärer Hilfe und sicheren Orten erhalten, die Gewalt gegen Palästinenser im Westjordanland gestoppt und die illegale Besatzung beendet wird. Von Frieden und Menschlichkeit zu sprechen in diesen Tagen, erscheint zynisch und utopisch, aber es muss einen Anfang vom Ende der Gewalt geben. Und die Bundesregierung kann und muss dazu ihren Teil beitragen.“
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pax christi Deutsche Sektion